Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.01.1991

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 04.02.1994 - 2 B 2.91   

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https://dejure.org/1994,11493
OVG Berlin, 04.02.1994 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1994,11493)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04.02.1994 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1994,11493)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 1994 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1994,11493)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Campingplatz; Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Bauliche Verfestigung; Bestandsschutz; Vorwirkungen eines Flächennutzungsplans

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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Auch vor In-Kraft-Treten der BauRegVO gab es regionale Baubeschränkungen (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Berlin, Urteil vom 4. Februar 1994 2 B.91, BRS 56 Nr. 80; Förster/Grundei/Wilke/ Dageförde/Knuth/Meyer, a.a.O., § 80 Rz. 3, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09

    Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln)

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 4. Februar 1994 - 2 B 2.91 -, BRS 56 Nr. 80 = juris, Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche

    Hierin kann jedoch allenfalls ein Verfahrensfehler erblickt werden, der zum einen nach § 46 VwVfG M-V folgenlos bleibt und zum anderen kein Beweisverwertungsverbot begründet (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 04.02.1994 - 2 B 2.91 -, juris; Sauthoff/Bugiel/Göbel, LNatG M-V, Stand: Mai 2003, § 67 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2000 - 1 L 2995/98

    Baufläche; Bauleitplanung; Bauverbotszone; Befreiung; Darstellung; Deich;

    Insoweit kann auch auf den Erläuterungsbericht zurückgegriffen werden (BVerwG, Urt. v. 18.2.1994 - 4 C 4.92 -, BRS 56, 2; OVG Berlin, Urt. v. 4.2.1994 - 2 B 2/91 -, BRS 56, 80).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2000 - 2 M 21/00
    Das Gleiche gilt auch für allgemeine Bestandsschutzüberlegungen, die über die Grenzen der erteilten Genehmigungen vom 24. April 1968 und 04. August 1997 nicht hinauszuführen vermögen (vgl. dazu i.Ü. OVG Berlin, Beschl. v. 04.02.1994, 2 B 2.91, BRS 56 Nr. 80 [Ls. 5]).
  • VG Berlin, 11.05.2021 - 13 K 164.18
    Die Tennisplatzanlage ist auch, was für eine Zwischenwertbildung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 26) baurechtlich zulässig: Die Festsetzung als "Nichtbaugebiet" im Baunutzungsplan wurde zwar nicht gemäß § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitet (vgl. OVG Bln, Urt. v. 04.02.1994 - 2 B 2.91 - juris Rn. 48 ff.; v. Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 3. Aufl. 1998, Rn. 50), sodass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit damit grundsächlich nach § 34 oder § 35 BauGB richtet.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1991 - 2 B 2.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,15636
BVerwG, 31.01.1991 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1991,15636)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1991 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1991,15636)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 2 B 2.91 (https://dejure.org/1991,15636)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 2 B 2.91
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine vom Beschwerdeführer zu bezeichnende grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 2 B 2.91
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine vom Beschwerdeführer zu bezeichnende grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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